AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Die hier folgenden AGBs gelten für alle Verträge über eine grafische Leistungen zwischen Grafik & Kunst – Carola Jacobs und dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin und das ausschließlich. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber oder die Auftraggeberin AGBs verwendet die diesen hier entgegenstehen oder von den hier aufgeführten AGBs abweichen.

1.2 Es gelten auch die hier aufgeführten AGBs, wenn Grafik & Kunst – Carola Jacobs in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier beschriebenen Bedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Eventuelle Abweichungen von den hier beschriebenen Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Grafik & Kunst – Carola Jacobs gültig.

1.4 Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.

2 Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder Grafik & Kunst – Carola Jacobs erteilte grafische Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Eine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Grafik & Kunst – Carola Jacobs ist nicht Teil des Vertrages.

Der Vertrag beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von Grafik & Kunst – Carola Jacobs. Diese Überprüfung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

2.2 Jegliche Entwürfe und alle Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die so genannte Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.

Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3 Grafik & Kunst – Carola Jacobs räumt dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin die für den jeweiligen Einsatz nötigen Nutzungsrechte ein. Es wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer vorher geschlossenen schriftlichen Vereinbarung.

2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf die Auftraggeberin oder den Auftraggeber über.

2.6 Ideen, Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers oder der Auftraggeberin bzw. eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin haben keinen Einfluss auf die Höhe der ausgehandelten Vergütung. Daraus erfolgt kein Miturheberrecht.

3 Vergütung

3.1 Die Entwürfe und die Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche grafische Leistung.

3.2 Werden nur die Entwürfe und / oder die Reinzeichnungen geliefert und es werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, entfällt in diesem Fall nur die Vergütung für die Nutzungsrechte.

3.3 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Leistungen, die Grafik & Kunst – Carola Jacobs für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Die Vergütung ist, wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist sofort ohne Abzug zahlbar. Bei zeitaufwendigen und / oder langfristigen Arbeiten sind schriftlich vereinbarte Abschlagzahlungen zu leisten.

4.2 Die Abnahme des Werkes darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht eine Gestaltungsfreiheit.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann Grafik & Kunst – Carola Jacobs Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1 Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten zwei Korrekturdurchgänge. Jede weitere wird nach dem Aufwand und per Stundensatz von Grafik & Kunst – Carola Jacobs berechnet.

5.2 Grafik & Kunst – Carola Jacobs ist nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z. B. Produktion, Fotoaufnahmen, Lektorat, Korrektorat, Webentwicklung, etc.) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin verpflichtet sich, Grafik & Kunst – Carola Jacobs entsprechende Vollmacht zu erteilen, ggf. gilt hier auch ein klare mündliche Zusage.

5.4 Produktionstechnische Nebenkosten, insbesondere für Druckerzeugnisse etc., sind vom der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber zu erstatten.

5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber oder der Auftraggeberin zu erstatten.

6 Eigentum an Entwürfen und Daten

6.1 An den Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

6.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden digitalen Rohdaten verbleiben im Eigentum von Grafik & Kunst – Carola Jacobs. Es besteht keine Verpflichtung Rohdaten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe der digitalen Rohdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Es besteht keine Aufbewahrungs- oder Sicherungspflicht der digitalen Rohdaten und Daten seitens von Grafik & Kunst – Carola Jacobs.

7 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

7.1 Die Produktionsüberwachung durch Grafik & Kunst – Carola Jacobs erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Grafik & Kunst – Carola Jacobs berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Grafik & Kunst – Carola Jacobs unentgeltlich zehn einwandfreie Belegexemplare – nach Absprache auch weniger.  Grafik & Kunst – Carola Jacobs ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber hinzuweisen.

8 Haftung

8.1 Grafik & Kunst – Carola Jacobs haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihr überlassenen Vorlagen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin an Dritte erteilt werden, übernimmt Grafik & Kunst – Carola Jacobs gegenüber dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin keinerlei Haftung. Grafik & Kunst – Carola Jacobs tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.3 WICHTIG! Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

8.4 Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Grafik & Kunst – Carola Jacobs.

8.5 Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Grafik & Kunst – Carola Jacobs geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Beanstandung.

8.6 Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt Grafik & Kunst – Carola Jacobs keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann Grafik & Kunst – Carola Jacobs im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

8.7 Bei Fotoshootings geht Grafik & Kunst – Carola Jacobs davon aus, dass fotografierte Personen (Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen, Modelle, etc.) deren Rechte am Bild an die Auftraggeberin oder den Auftraggeber übertragen haben. Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für evtl. Regressansprüche haftet die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber.

9 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

9.1 Im Rahmen des grafischen Auftrags besteht eine Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber oder die Auftraggeberin während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er oder sie die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeberin oder der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Grafik & Kunst – Carola Jacobs eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Grafik & Kunst – Carola Jacobs auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3 Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin versichert, dass er oder sie zur Verwendung aller Grafik & Kunst – Carola Jacobs übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er bzw. sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber oder die Auftraggeberin Grafik & Kunst – Carola Jacobs von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10 Vertragsauflösung

10.1 Sollte die Auftraggeberin oder der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Grafik & Kunst – Carola Jacobs die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

11 Schlussbestimmungen

11.1 Sofern der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ein Kaufmann ist, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von Grafik & Kunst – Carola Jacobs.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Grafik & Kunst – Carola Jacobs
Stand: 05/2021